Hilfe für den Feldhamster

von Dr. Günther Wannenmacher

(c) Redaktion: Die Neue Brehm-Bücherei; Erstellt am: 12.04.2007
Abdruck, auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages

Noch bis vor wenigen Jahrzehnten wurde er als Plage bekämpft, heute ist der Feldhamster in Deutschland vom Aussterben bedroht. Der großflächige Einsatz moderner Erntemaschinen und die Vorverlegung der Ernte rauben ihm die Möglichkeit, ausreichende Nahrungsvorräte für den Winter anzulegen. Außerdem nehmen ihm die kahlgeernteten Äcker die Deckungsmöglichkeiten, die er zum Schutz vor Fressfeinden wie Fuchs oder Habicht dringend benötigt. Der Feldhamster wird international über die Berner Konvention und über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besonders geschützt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesarten-schutzverordnung (BArtSchV) stellten ihn ebenfalls unter besonderen Schutz und die Rote Liste der BRD führt den Feldhamster seit 1994 als stark gefährdete Art. In einigen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, ist er sogar vom Aussterben bedroht. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wählte den possierlichen Nager als Maskottchen und die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild kürte ihn zum „Tier des Jahres 1996“ – ein eher trauriger Ehrentitel, der aber mithalf, der Öffentlichkeit den Gefährdungsstatus des Nagers ins Bewusstsein zu rufen. Trotz des rechtlichen Schutzstatus gestaltet sich der Hamsterschutz in der Praxis schwierig. 1999 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof ein, in dem es wirksamere Schutzmaßnahmen für den Feldhamster einforderte. Da der Hamster ein Bewohner der Kulturlandschaft ist, sollten Schutzmaßnahmen sinnvollerweise in Absprache mit der Landwirtschaft erfolgen. Als erstes Bundesland begann Sachsen-Anhalt 1995 mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Thüringen zog nach und führte von 1998 bis 2004 ein Hamsterschutzprojekt mit elf landwirtschaftlichen Betrieben durch. In beiden Bundesländern wurden mit den Landwirten Verträge über fünf Jahre abgeschlossen. Die Maßnahmen beinhalten den Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden, insbesondere Rodentiziden und Herbiziden. Die Bodenbearbeitung ist auf den Zeitraum von Oktober bis April beschränkt und darf nicht tiefer als 25 Zentimeter erfolgen; eine Tiefenlockerung der Böden ist verboten. Da die Winterbaue der Hamster tiefer als einen Meter liegen, werden die Tiere durch diese eingeschränkte Bodenbearbeitung während ihres Winterschlafs nicht gestört. Bei der Ernte müssen zwischen den Mähbreiten Getreidestreifen stehen bleiben, die den Hamstern sowohl Nahrung als auch Deckung bieten. Der Anbau ist auf bestimmte Feldfruchtarten wie Getreide, Hülsenfrüchte und mehrjährige Futterpflanzen beschränkt. Das Anpflanzen von Hackfrüchten, Mais, Tabak, Erdbeeren oder Raps ist nicht gestattet. In Thüringen war jeweils die Hälfte eines von Hamstern bewohnten Feldes auf diese Weise zu bewirtschaften, wofür die Landwirte Förderungen erhielten. Modellberechnungen zeigten, dass die späte Ernte und die eingeschränkte Bodenbearbeitung sich auf das Überleben der Hamsterpopulationen positiv auswirkten. Im Jahr 2005 hat die Deutsche Wildtier Stiftung zusammen mit dem Wildtierbiologen Dr. Ulrich Weinhold in Baden-Württemberg ein Projekt zum Schutz des Feldhamsters ins Leben gerufen. Im Rhein-Neckar-Raum zwischen Mannheim und Heidelberg befindet sich die letzte vitale Feldhamsterpopulation des Bundeslandes. Im Projektgebiet werden Landwirte für eine „hamstergerechte“ Bewirtschaftung ihrer Ackerflächen honoriert. Die Deutsche Wildtier Stiftung konnte durch Spendengelder bereits 3,9 Hektar Feldhamster-Lebensraum bis zum Jahr 2010 sichern. Auf einem Teil der Fläche wird Luzerne angebaut, die dem Nager ganzjährig Nahrung und Deckung bietet. Auf den übrigen, mit Getreide bewachsenen Flächen bleiben bei der Ernte fünf Meter breite Getreidestreifen stehen; auch diese bieten dem Hamster nach der Ernte Schutz und Nahrung zum Anlegen ihrer Wintervorräte. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben den Ernst der Lage erkannt und Schutzprojekte in Auftrag gegeben. Die Maßnahmenbündel sehen auch hier vor, auf Tiefenumbruch und den Einsatz von Rodentiziden zu verzichten, Luzerne- oder Getreidestreifen anzulegen, sowie die Getreidestoppeln bis zum Herbst stehen zu lassen. Erste positive Erfahrungen mit der „hamsterfreundlichen“ Landwirtschaft zeigen, dass es für das Überleben des Feldhamsters in Deutschland noch nicht zu spät ist. Noch aber benötigt der sympathische Nager dringend unsere Hilfe. Wenn auch Sie sich für den Schutz des Feldhamsters einsetzen wollen, finden Sie unter den folgenden Adressen Informationen und Ansprechpartner. (Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) Deutsche Wildtier Stiftung Billbrookdeich 210 22113 Hamburg Telefon: 040 / 733 39 18 80 Fax: 040 / 733 02 78 E-Mail: info@DeWiSt.de Website: http://www.deutschewildtierstiftung.de „Aktion Feldhamster“ in Baden-Württemberg Spendenkonto: HSH Nordbank Konto: 380 519 010 BLZ: 200 500 00 Arbeitsgemeinschaft Feldhamsterschutz (AGFHA) in Hessen Website: http://www.feldhamster.de Olaf Godmann Hauptstr. 33 65527 Niedernhausen Tel.: (06127) 74 53 E-Mail: webmaster@feldhamster.de Spendenkonto: Naturschutzhaus e.V. Stichwort: Hamsterpate Nassauische Sparkasse BLZ: 510 500 15 Konto: 128 055 886 Artenschutzprojekt Feldhamster des Landes Rheinland-Pfalz Website: http://www.feldhamster-rlp.de Landschaftspflegeverband Rheinhessen-Nahe e.V. Otto-Lilienthal-Straße 4 55232 Alzey Tel.: 06731 9510 76 40 Fax: 06731 9510 76 90 E-Mail.: info@landschaftspflege-rlp.de Anmelde-Formular zum Mitmachen auf der Website. Artenhilfsprogramm Feldhamster des Landes Nordrhein-Westfalen Website: http://nrw.nabu.de NABU NRW Landesgeschäftsstelle Merowingerstr. 88 40225 Düsseldorf-Bilk Tel.: 0211-15 92 51-0 | -15 Fax E-Mail: info@nabu-nrw.de Artenschutzmaßnahmen für den Feldhamster der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. gefördert von der Stiftung Naturschutz Thüringen Website: http://stiftung-naturschutz-thueringen.de Postfach 10 21 53 99021 Erfurt E-Mail: kontakt@stiftung-naturschutz-thueringen.de Tel.: 0361 / 3799323 V.i.S.d.P. Wolfgang Werres Feldhamsterschutz in Sachsen-Anhalt Website: http://www.feldhamster-sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 - 54 333 61 Fax: 0391 - 54 15 270 E-Mail: info@bund-sachsen-anhalt.de Artenhilfsprogramm Feldhamster des Landes Bayern Website: http://www.bayern.de/lfu/natur/arten_und_biotopschutz/ahp/index.html Ansprechpartner am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU): Ralf Schreiber, Tel.: 0821/9071-5145

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